Allgemein beeidet & gerichtlich zertifiziert

Seit 1989 bin ich im Maler- und Beschichtungshandwerk tätig. Nach vielen Jahren Berufserfahrung, Weiterbildungen und Fachzertifizierungen wurde ich 2015 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger eingetragen.
Meine Fachgebiete sind Maler-, Anstreicher- und Lackierarbeiten, Beschichtungen sowie Wärmedämmverbundsysteme. Dabei stehen für mich eine sachliche Beurteilung, nachvollziehbare Ergebnisse und eine unabhängige Beratung im Mittelpunkt.

Viele Weiterbildungen, der Meisterbrief im Jahre 1997, diverse Fachzertifizierungen zum geprüften Wärmedämmspezialisten sowie unzählige Seminare um am Stand der Technik zu bleiben, abgerundet durch den Posten als Landeslehrlingswart und Innungsmeisterstellvertreter der Maler, Tapezierer, Schilderhersteller, Vergolder und Lackierer von Kärnten, verbunden mit viel persönlichem Einsatz und Fleiß, haben mich im Jahre 2015 dazu veranlasst, die Prüfung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in den Fachgebieten Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Lackiererarbeiten, Beschichtungen sowie Wärmedämmverbundsysteme aller Arten abzulegen.
Für mich wird immer die Objektivität im Vordergrund stehen und deshalb sehe ich mich als genau den richtigen Ansprechpartner für individuelle Beratungen und Problemlösungen rund um Ihr Bauvorhaben.
Nutzen sie mündliche Empfehlungen oder schriftliche Gutachten als Entscheidungshilfe, zur Beilegung in Konfliktfällen, zur Sicherung von Beweisen bei Schäden am Bau oder auch, um mit diesen Ihr Recht bei Gericht durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihnen einen kleinen Einblick in meinen Werdegang gegeben zu haben und kann Ihnen jetzt schon eine objektive, gewissenhafte und am absolut letzten Stand der Technik basierende Arbeit meinerseits zusichern.
73.47 Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Lackiererarbeiten, Beschichtungen
73.70 Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen


Der gerichtliche Sachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.
Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache und der Rechtschreibung sowie die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen.
Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierung) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz (das sind die Landesgerichte) als Zertifizierungsstellen durchführen und dessen Ziel die Eintragung in die von ihnen geführte Sachverständigenliste ist.
Nach § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG), BGBl 1975/137 idgF sind für eine Eintragung in die Sachverständigenliste folgende Voraussetzungen erforderlich:
Für die Tätigkeit als Sachverständiger sind fundierte Fachkenntnisse ebenso wichtig wie ein sicheres Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über die wesentlichen Vorschriften des Verfahrensrechts, das Sachverständigenwesen, die fachgerechte Befundaufnahme sowie den klaren und nachvollziehbaren Aufbau eines Gutachtens. Österreichweit werden dafür einheitliche Prüfungsstandards entwickelt beziehungsweise bereits in einzelnen Bereichen angewendet.
Für die Eintragung als Sachverständiger ist in der Regel eine mindestens zehnjährige berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem jeweiligen oder einem verwandten Fachgebiet erforderlich. Maßgeblich ist dabei die praktische Erfahrung unmittelbar vor der Eintragung.
Bei entsprechender höherer fachlicher Ausbildung kann eine fünfjährige Tätigkeit ausreichen. Dazu zählen beispielsweise ein einschlägiges Hochschulstudium oder eine vergleichbare qualifizierte Berufsausbildung. Entscheidend ist in jedem Fall, dass ausreichende praktische Erfahrung und fachliche Verantwortung im jeweiligen Tätigkeitsbereich nachgewiesen werden können.
Neben der fachlichen Qualifikation müssen Sachverständige auch bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die volle Geschäftsfähigkeit, die körperliche und geistige Eignung sowie die erforderliche Vertrauenswürdigkeit.
Vorausgesetzt wird außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Auch die organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein. Dazu gehört, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der beruflichen Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich jenes Gerichtshofes erster Instanz befindet, bei dessen Präsidenten die Eintragung beantragt wird.
Darüber hinaus sind geordnete wirtschaftliche Verhältnisse erforderlich. Ebenso muss die für die Erstellung von Gutachten notwendige fachliche und technische Ausstattung im jeweiligen Fachgebiet vorhanden sein.
Vor der Vereidigung ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie dient der Absicherung der Sachverständigentätigkeit und möglicher daraus entstehender Haftungsfälle.
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige führen außerdem ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der entsprechenden Berufsbezeichnung. Dieses dient der eindeutigen Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutachten. Bei elektronisch erstellten Gutachten kann die Kennzeichnung durch eine geeignete elektronische Signatur beziehungsweise ein entsprechendes Zertifikat erfolgen.